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Bedürfnisüberprüfung für Sportschützen: Neue Bürokratie seit 2026

Sportschützenverein Lützelbach 1956 e.V.

Waffenbehörden müssen gemäß § 4 Abs. 4 WaffG regelmäßig prüfen, ob das waffenrechtliche Bedürfnis weiterhin besteht. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Übergangsregelung des § 58 Abs. 21 WaffG abgelaufen. In den ersten zehn Jahren genügt deshalb eine einfache Bescheinigung des Vereins nicht mehr die Bestätigung muss vom Hessischen Schützenverband ausgestellt werden.

Dafür werden benötigt:

  • Antrag auf Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses
  • Schießnachweis über die vergangenen 24 Monate
  • Kopien aller Waffenbesitzkarten oder ein Waffenregisterauszug
  • Unterschrift und Stempel des Vereins
  • Zahlungsnachweis über 20 Euro Bearbeitungsgebühr

Nach § 14 Abs. 4 WaffG muss mit eigenen erlaubnispflichtigen Waffen mindestens einmal in jedem Dreimonatszeitraum oder sechsmal in jedem abgeschlossenen Zwölfmonatszeitraum geschossen worden sein. Wer Kurz- und Langwaffen besitzt, muss den Nachweis für beide Waffenkategorien führen. Antrag und Schießnachweis sind im Original über den Verein beim Hessischen Schützenverband einzureichen.

Nach zehn Jahren genügt grundsätzlich eine Mitgliedsbescheinigung des Vereins, allerdings nur, solange keine Waffen über dem Grundkontingent vorhanden sind. Wer mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen oder mehr als drei halbautomatische Langwaffen besitzt, ist nach § 14 Abs. 5 WaffG weiterhin der Depp: Verbandsbescheinigung, zusätzliche Wettkampfnachweise und erneuter Aufwand bleiben bestehen.

Unsere Meinung

Der Verein muss sämtliche Angaben und Schießtermine ohnehin prüfen, unterschreiben und abstempeln. Trotzdem muss der Verband das Ganze noch einmal bestätigen und verlangt dafür 20 Euro. Wir halten diese zusätzliche Gebühr für unnötige Bürokratie und, ganz offen gesagt, für Abzocke. Besonders ärgerlich ist, dass Sportschützen mit vollkommen legal erworbenen Waffen über dem Grundkontingent dauerhaft mit zusätzlichen Nachweisen, Kosten und Formularen belastet werden.

Sämtliche benötigten Anträge, Schieß- und Wettkampfnachweise sowie die Hinweise des Hessischen Schützenverbandes stehen für unsere Mitglieder in unserem Downloadbereich bereit.