Nachweis zum Fortbestehen des Bedürfnisses
Überprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch die Waffenbehörde In regelmäßigen Abständen führt die zuständige Waffenbehörde, in der Regel das Landratsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kreisordnungsbehörde), Überprüfungen zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch. Diese Prüfungen betreffen alle Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, insbesondere uns Sportschützen gemäß § 14 Waffengesetz (WaffG). Im Rahmen dieser Überprüfungen kann die Behörde von euch…
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